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Die Projektförderung
im Programm Photovoltaik geschieht, je nach Projektausrichtung gemäss
der breiten Programmabstützung, über verschiedene zur Verfügung stehende
Förderinstrumente. Diese richten sich nach den Zuständigkeiten der verschiedenen
Stellen. Grundsätzlich gilt, dass der Bund die Federführung für Projekte
in der Forschung und Entwicklung sowie für Pilot- und Demonstrationsprojekte
innehat. Eine Unterstützung durch die Kantone und/oder Gemeinden wird
bei Pilot- und Demonstrationsanlagen besonders angestrebt.
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