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Photovoltaik - Zuständigkeiten und Aktivitäten von Bund, Kantonen und Gemeinden
Die Gesamtverantwortung im Energiebereich obliegt dem Bundesamt für Energie BFE, welches im Departement Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) angesiedelt ist. Hierzu erfolgt eine enge Koordination mit den Kantonen.
Bund:

Die Gesamtkoordination erfolgt durch das Bundesamt für Energie. Die Zuständigkeiten des Bundes im Bereich der Photovoltaik umfassen:

Das geltende Energiegesetz regelt u.a. die direkte Förderung von Anlagen (finanzielle Beiträge). Der Bund kann sich über Globalbeiträge an den Förderaktivitäten der Kantone beteiligen. Die Kantone verfügen über ein kantonales Energiegesetz und definieren dazu ihre eigenen Strategien und Schwerpunkte.
Kantone:

Die Kantone sind ein wichtiges Glied in der Kette zur vermehrten Umsetzung der Photovoltaik in die Praxis. Ihre Zuständigkeiten sind einerseits durch das geltende Energiegesetz definiert. Andererseits stellt das Programm EnergieSchweiz mit seinen Zielen im Bereich der erneuerbaren Energien die gemeinsame Basis für die Aktivitäten der Kantone dar.

Insgesamt umfassen damit die Aktivitäten der Kantone im Bereich der Photovoltaik folgende Bereiche:

  • Unterstützung der kantonalen Institutionen: Berufsschulen, Fachhochschulen und Universitäten
  • Unterstützung von Pilot- und Demonstrationsanlagen
  • Informationskampagnen, Ausbildung und Aktionen
  • Unterstützende Massnahmen der kantonalen Wirtschaftsförderung

Organisatorisch werden diese Aktivitäten in der Regel von den kantonalen Energiefachstellen koordiniert. Informationen vermitteln die kantonalen Energieberatungsstellen.

Förderung der Photovoltaik in den Kantonen

Die kostendeckende Einspeisevergütung ersetzt grundsätzlich die bisherigen kantonalen Förderprogramme und Steuerabzüge.
Weitere Informationen: http://www.bfe.admin.ch/dienstleistungen/00465/index.html?lang=de&dossier_id=00880

Gemeinden:

Die Gemeinden (und Städte) spielen bei der Umsetzung von Projekten mit erneuerbaren Energien eine wesentliche Rolle. Aufgrund ihrer Verantwortung und ihrer lokalen Verankerung sind sie in der Lage, konkrete Massnahmen umzusetzen und diese gegenüber der ortsansässigen Bevölkerung wirksam zu kommunizieren. Besonders energiebewusste Gemeinden können mit dem Label Energiestadt ausgezeichnet werden.

Gemeinden können die Photovoltaik konkret durch folgenden Massnahmen unterstützen:

  • Beispielhafte Anwendung an gemeindeeigenen Bauten (z.B. Schulen, Verwaltung, Sportanlagen)
  • Anwendungen für Infrastrukturaufgaben (z.B. Beleuchtung, Hinweistafeln, Parkuhren)
  • Dienstleistungen durch gemeindeeigene Energieversorger (Gemeindewerke, Stadtwerke)
  • Informationskampagnen und Energielehrpfade

Durch die Aktion Solarstrom vom EW tragen Stadtwerke in besonderem Mass zur Marktentwicklung der Photovoltaik bei.