| Photovoltaik
- Zuständigkeiten und Aktivitäten von Bund, Kantonen und Gemeinden |
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| Die
Gesamtverantwortung im Energiebereich obliegt dem
Bundesamt für Energie BFE, welches im Departement Umwelt, Verkehr, Energie
und Kommunikation (UVEK) angesiedelt
ist. Hierzu erfolgt eine enge Koordination mit den Kantonen. |
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| Bund: |
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Die Gesamtkoordination
erfolgt durch das Bundesamt
für Energie. Die Zuständigkeiten des Bundes im Bereich der
Photovoltaik umfassen:
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Das
geltende Energiegesetz
regelt u.a. die direkte Förderung von Anlagen (finanzielle Beiträge).
Der Bund kann sich über Globalbeiträge an den Förderaktivitäten der Kantone
beteiligen. Die Kantone verfügen über ein kantonales Energiegesetz und definieren
dazu ihre eigenen Strategien und Schwerpunkte.
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| Kantone: |
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Die Kantone
sind ein wichtiges Glied in der Kette zur vermehrten Umsetzung der Photovoltaik
in die Praxis. Ihre Zuständigkeiten sind einerseits durch das geltende
Energiegesetz definiert.
Andererseits stellt das Programm EnergieSchweiz mit seinen Zielen im Bereich
der erneuerbaren
Energien die gemeinsame Basis für die Aktivitäten der Kantone dar.
Insgesamt umfassen
damit die Aktivitäten der Kantone im Bereich der Photovoltaik folgende
Bereiche:
- Unterstützung der kantonalen Institutionen: Berufsschulen, Fachhochschulen
und Universitäten
- Unterstützung von Pilot- und Demonstrationsanlagen
- Informationskampagnen, Ausbildung und Aktionen
- Unterstützende Massnahmen der kantonalen Wirtschaftsförderung
Organisatorisch
werden diese Aktivitäten in der Regel von den kantonalen
Energiefachstellen koordiniert. Informationen vermitteln die kantonalen
Energieberatungsstellen.
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| Förderung
der Photovoltaik in den Kantonen
Die kostendeckende
Einspeisevergütung ersetzt grundsätzlich die bisherigen kantonalen
Förderprogramme und Steuerabzüge.
Weitere Informationen: http://www.bfe.admin.ch/dienstleistungen/00465/index.html?lang=de&dossier_id=00880
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| Gemeinden: |
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Die Gemeinden (und
Städte) spielen bei der Umsetzung von Projekten mit erneuerbaren
Energien eine wesentliche Rolle. Aufgrund ihrer Verantwortung und ihrer
lokalen Verankerung sind sie in der Lage, konkrete Massnahmen umzusetzen
und diese gegenüber der ortsansässigen Bevölkerung wirksam
zu kommunizieren. Besonders energiebewusste Gemeinden können mit
dem Label Energiestadt ausgezeichnet
werden.
Gemeinden können
die Photovoltaik konkret durch folgenden Massnahmen unterstützen:
- Beispielhafte Anwendung
an gemeindeeigenen Bauten (z.B. Schulen, Verwaltung, Sportanlagen)
- Anwendungen für
Infrastrukturaufgaben (z.B. Beleuchtung, Hinweistafeln, Parkuhren)
- Dienstleistungen
durch gemeindeeigene Energieversorger (Gemeindewerke, Stadtwerke)
- Informationskampagnen
und Energielehrpfade
Durch die Aktion Solarstrom
vom EW tragen Stadtwerke in besonderem Mass zur Marktentwicklung der Photovoltaik
bei.
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